Ihre NLLV-Personalräte
Die Aufgaben der Personalvertretung sind in den Artikeln 67 bis 79 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes beschrieben:
- individuelle Beratung in persönlichen dienstlichen Fragen,
- Mitwirkung beim Fortbildungsangebot für die Beschäftigten,
- Mitwirkung bei Umsetzungen von Beschäftigten innerhalb Nürnbergs,
- Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen und Initiativen zur Verbesserung der Arbeitssituation in Nürnberg.
- personalrechtliche Vorgänge, wie Einstellungen, Verbeamtungen, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen sowie Inhalten von Personalfragebögen.