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Hinweise, Handlungsmöglichkeiten und Forderungen

Hohe Temperaturen an Schulen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen von Lehrkräften, Schulleitungen und weiteren an Schule Beschäftigten erreicht.

Deshalb möchten wir die bestehenden Regelungen, Handlungsmöglichkeiten und Spielräume noch einmal übersichtlich zusammenfassen und einige Anregungen geben.

Hitze ist kein individuelles Problem einzelner Beschäftigter. Sie betrifft Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte, Schulleitungen, Erzieherinnen und Erzieher, Verwaltungsangestellte, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Reinigungskräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle weiteren an Schule Tätigen. Gesundheitsschutz und Fürsorge sind gemeinsame Aufgaben.

Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler im Rahmen der bestehenden Regelungen früher aus dem Unterricht zu entlassen. Voraussetzung ist, dass eine Betreuung zu Hause gewährleistet ist. 

Für Kinder, die auf Betreuung angewiesen sind, müssen die bekannten Betreuungsformen – Hort, Ganztagsbetreuung oder Notbetreuung – sichergestellt und gegebenenfalls organisatorisch angepasst werden. 

Gerade in den heißen Mittagsstunden sollte auf ausreichende Erholungsphasen und eine verlässliche Betreuung geachtet werden.

In Bayern gibt es keine verbindliche Temperaturgrenze, ab der automatisch „hitzefrei“ erteilt werden muss. Die Entscheidung über organisatorische Maßnahmen liegt grundsätzlich bei der Schulleitung. 

Zunächst sollen jedoch alle Möglichkeiten genutzt werden, um Unterricht unter zumutbaren Bedingungen fortzuführen. Grund genug, hier nochmal genau hinzuschauen.