In dieser Fortbildung soll aufgezeigt werden, dass es neben den pädagogischen Maßnahmen eine Reihe
von rechtlichen Möglichkeiten gibt, Schülerinnen und Schülern Einhalt zu gebieten. Neben der Einschaltung der Polizei und einer Strafanzeige, wird die Einschaltung des Jugendamtes oder eines Familiengerichtes proble- matisiert. Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf einer KMBek “Verhalten der Schule bei strafrechtlich relevan- ten Vorkommnissen...”


A10: Umgang mit schwierigen Schülern aus rechtlicher Sicht
