Der Freistaat Bayern überlässt es den Trägern des schulischen Sachaufwands, wie dieser bereitgestellt wird. Die Stadt Nürnberg hat sich für eine weitgehende Handlungsfreiheit für die staatlichen Schulleitungen entschieden.
Wie weit „weitgehend“ z.B. in Euro tatsächlich bedeuten kann und welche gesetzlichen sowie stadteigenen Regularien den Entscheidungs- und Handlungsrahmen setzen, möchte ich Ihnen vorstellen. Darüber hinaus möchte ich Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich die Etatbewirtschaftung erleichtern können.