Ihr NLLV im Hauptpersonalrat

Der Hauptpersonalrat (HPR) vertritt alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Er wird von allen Beschäftigten des Staatsministeriums und den nachgeordneten Behörden gewählt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG).

Der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats für diese Bereiche unterliegen u.a.: Einstellung, Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Beförderung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, alle Versetzungen (auch auf Antrag), oder Abordnungen gegen den Willen des Beschäftigten, Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Nebentätigkeitsgenehmigungen, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, Inhalt von Personalfragebogen, Erlass von Richtlinien für die Beförderungen, Auswahl bei Versetzungen, Einstellungen und Kündigungen und Beurteilungsrichtlinien um nur die wichtigsten zu nennen.

Die Mitwirkung des Hauptpersonalrats umfasst u.a.: Erlass von Disziplinarverfügungen und Erhebung der Disziplinarklage, Verlängerung der Probezeit, Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Versagung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung, Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, allgemeine Fragen der Fortbildung. Auch bei Kündigungen wirkt die Personalvertretung mit.

Soweit nachgeordnete Dienststellen (z.B. die Regierungen) Einstellungs- und Ernennungsbehörden sind, wird der Hauptpersonalrat im sog. „Stufenverfahren“ bei allen Personalmaßnahmen beteiligt, wenn eine Einigung auf der nachgeordneten Ebene zwischen der dort gebildeten Personalvertretung (z.B. Bezirkspersonalrat) und der Dienststelle nicht möglich ist. Kann auch auf der Ebene von Staatsministerium und Hauptpersonalrat keine Einigung erzielt werden, so entscheidet schließlich eine Einigungsstelle, die aus jeweils drei vom Ministerium und vom HPR bestellten Mitgliedern und einem unparteiischen Vorsitzenden besteht. Darüber hinaus hat die Personalvertretung die Aufgabe, gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Weiterhin muss der Hauptpersonalrat auch Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und auf ihre Abstellung hinwirken.

Sandra Schäfer

Mitglied des Hauptpersonalrats

Rektorin
Grundschule

sandra.schaefer(at)nllv.de

Mobil: 0176 81177690