Ihre NLLV-Personalräte

Die Aufgaben der Personalvertretung sind in den Artikeln 67 bis 79 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes beschrieben:

  • individuelle Beratung in persönlichen dienstlichen Fragen,
  • Mitwirkung beim Fortbildungsangebot für die Beschäftigten,
  • Mitwirkung bei Umsetzungen von Beschäftigten innerhalb Nürnbergs,
  • Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen und Initiativen zur Verbesserung der Arbeitssituation in Nürnberg.
  • personalrechtliche Vorgänge, wie Einstellungen, Verbeamtungen, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen sowie Inhalten von Personalfragebögen.