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NLLV-Rechtsabteilung

Hinweis zum Artikel der Rechtsabteilung aus der Märzausgabe der NLZ "Mehrarbeit im Schulbereich"

Im zweiten Absatz, im folgenden Beispiel muss es heißen: Es wurden insgesamt fünf Stunden Mehrarbeit in einem Monat geleistet. Hier müssen fünf Stunden adäquat entlohnt werden.

Leiter der Rechtsabteilung im NLLV, Dimitri Telent