NLLV-Rechtsabteilung
Hinweis zum Artikel der Rechtsabteilung aus der Märzausgabe der NLZ "Mehrarbeit im Schulbereich"
Im zweiten Absatz, im folgenden Beispiel muss es heißen: Es wurden insgesamt fünf Stunden Mehrarbeit in einem Monat geleistet. Hier müssen fünf Stunden adäquat entlohnt werden.
Leiter der Rechtsabteilung im NLLV, Dimitri Telent